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Willkommen bei Asters' Deutscher Desk!

Unsere Anwälte sind hier, um Ihr Unternehmen bei seiner Gründung oder Geschäftstätigkeit in der Ukraine zu unterstützen. Wir bieten Ihnen Beratung in deutscher Sprache, angepasst an Ihre Unternehmenskultur und mit einem Verständnis des Rechtssystems Ihrer Heimatgerichtsbarkeit. Unsere Aufgabe ist es, auf das Fachwissen der branchenführenden Anwälte von Asters in allen unseren Praxen zurückzugreifen und unsere juristischen Dienstleistungen auf Ihre Geschäftspraktiken abzustimmen.

Der ukrainische Markt sah in den letzten Jahren einen deutlichen Zustrom von internationalem Handel und Investitionen, insbesondere aus Westeuropa, und Asters war im Vordergrund dabei, diese Übergänge in der ukrainischen Wirtschaft zu begleiten. Dies spiegelt sich in unserem überwiegend internationalen Kundenportfolio wider. Wir pflegen eine nach außen gerichtete Unternehmenskultur als internationale ukrainische Anwaltskanzlei mit Büros in der EU, Großbritannien und den USA und einer guten Anzahl von Anwälten, die in westlichen Rechtsgebieten ausgebildet sind.

Vor allem glauben wir an die Kraft des Vertrauens in Geschäftsbeziehungen. In unserer Kundenarbeit und in der ukrainischen Gesellschaft im Allgemeinen stehen wir für eine modernisierte und nicht korrupte Wirtschaft, die auf Rechtsstaatlichkeit beruht. Und wir werden jeden Tag einen Schritt weiter gehen, um sicherzustellen, dass sich die unsere Kunden in ihren ukrainischen Aktivitäten nahtlos integriert fühlen, da wir nicht nur eine Sprache, sondern auch gemeinsame Werte teilen.

Asters ist die größte Anwaltskanzlei der Ukraine mit über 150 Anwälten, ist durchweg als Marktführer in allen Ranglisten in Chambers, Legal500 und nationalen Rankings anerkannt und wurde in den letzten 12 Jahren 10 Mal als Anwaltskanzlei des Jahres in der Ukraine ausgezeichnet.

Repräsentative Erfahrung:

Zu unseren jüngsten Erfahrungen mit deutschsprachigen Kunden gehört die Beratung von:

  • Alfred C Toepfer International GmbH über (i) die Anerkennung und Durchsetzung eines Schiedsspruchs der Grain and Feed Trade Association (GAFTA) in der Ukraine; (ii) Erwerb von Anteilen an einem Joint Venture zum Zwecke des Baus des großen Hafenaufzugs in Odessa und weiterer Erwerb von 100% der Anteile, einschließlich Land-, Steuer- und Strukturberatung, Interaktion mit dem öffentlichen Seehafen, der Transportabteilung und dem StaatlicheImmobilienfonds
  • Allianz AG zu (i) Rechtsstreitigkeiten in der Ukraine; (ii) M & A-Fragen, einschließlich der rechtlichen Due Diligence der ukrainischen Versicherungsgesellschaft und der Erlangung einer Arbeitserlaubnis für ausländische Mitarbeiter
  • Austrian Airlines in Bezug auf (i) Gehaltsabzüge, Gewährung von Darlehen an Mitarbeiter, Arbeitnehmerentschädigung und Garantien; (ii) zur Besteuerung von Luftfahrtunternehmen und zum Steuerregime ausländischer Arbeitnehmer; (iii) in einem Streit mit der regionalen Steuerbehörde
  • Bayer bei der Untersuchung der Wettbewerbsbehörde auf dem Markt für den Vertrieb von Arzneimitteln
  • Beiersdorf AG zu Beschäftigungs- und Steuerfragen, Fragen des unlauteren Wettbewerbs, Markenregistrierung und Lizenzvereinbarungen
  • Metro Cash & Carry Ukraine in einem Streit über die Anfechtung der Entscheidung des Antimonopolausschusses der Ukraine über das Kartell der Handelsketten, die Aufhebung der Entscheidung über die Frustration der Beziehungen zu guten Lieferanten und die Aufhebung von Bußgeldern in Höhe von mehreren Millionen
  • Novartis in Bezug auf verschiedene vertragliche Fragen, rechtliche Auswirkungen von Werbe- und Verkaufsförderungsstrategien, andere betriebliche Fragen, optimale Steuerstruktur seiner Tätigkeit in der Ukraine und steuerliche Auswirkungen verschiedener alltäglicher Angelegenheiten sowie neue Marketingkampagnen in der Ukraine
  • Raiffeisenbank Ukraine im Zusammenhang mit der Überprüfung von Arbeitsverträgen auf Einhaltung der Bestimmungen des ukrainischen Arbeitsrechts
  • ein deutscher Hersteller von Haushaltsgeräten gemäß den ukrainischen Vorschriften zur Einführung der Software und mobilen Anwendung des Kunden, einschließlich Sprachanforderungen, Datenschutz und Verbraucherrechten
  • zahlreiche deutsche, österreichische und schweizerische Unternehmen zu Fragen der Fusionsfreigabe in der Ukraine
  • eine große deutsche Baufirma in einem Streit vor dem Internationalen Schiedsgericht der Internationalen Handelskammer (ICC) über den Bau eines Fußballstadions in der Ukraine; Vertretung bei späteren Durchsetzungsbemühungen in der Ukraine und anderen Rechtsgebieten.
  • Deutsche Bank AG im Zusammenhang mit (i) einer Kreditfazilität in Höhe von 480 Mio. USD, die dem staatlichen Straßendienst der Ukraine unter Garantie der Regierung der Ukraine zur Finanzierung des Wiederaufbaus der Autobahn Kiew-Odessa zur Verfügung gestellt wurde
  • Deutsche Bank Securities und Morgan Stanley als Lead Manager im Zusammenhang mit der kommunalen Eurobond-Emission in Höhe von 200 Mio. USD in Kyiv City
  • Deutsche Pfandbrief Bank AG im Zusammenhang mit der erwarteten Kreditfazilität an eine ukrainische Tochtergesellschaft der Multinational Logistic Partnership zur Finanzierung des Design- und Entwicklungszentrums in Kiew
  • Dresdner Kleinwort Wasserstein als Lead Manager bei einem Debütangebot der UkrSibbank in Höhe von 100 Mio. USD für Eurobonds; zu Fragen des ukrainischen Bankrechts, einschließlich der Registrierung von Repräsentanzen ausländischer Banken in der Ukraine, Überprüfung und Analyse von Verwahrungs- und Maklervereinbarungen
  • Dresdner Kleinwort Wasserstein, JP Morgan Chase und UBS als Lead Manager im Zusammenhang mit der Eurobond-Emission in Höhe von 150 Mio. USD in Kyiv City, dem ersten kommunalen Eurobond-Angebot in der Ukraine
  • IMMOEAST über den Erwerb von Standorten im Rahmen eines Share Deals und die Entwicklung von Schifffahrtszentren in mehreren Städten der Ukraine sowie Rechtshilfe in Bezug auf den Schutz der Vermögenswerte in der Ukraine
  • Intersnack Knabber-Geback GmbH & Co. KG im Zusammenhang mit der erwarteten Übernahme des Geschäfts mit gesalzenen Snacks in der Ukraine, einschließlich der Due Diligence eines Chipswerks in der Ukraine
  • OMV bei Gründung eines Joint Ventures mit Chornomornaftogaz zur Offshore-Gasexploration und -produktion
  • Rohöl-Aufsuchungs AG im Zusammenhang mit (i) der Gründung eines Öl- und Gas-Joint Ventures in der Ukraine; (ii) Explorations- und Produktionslizenzen, Transport, Transit und Export von Erdgas
  • VTG AG bei Gründung eines europäischen Joint Ventures für Schienenlogistik mit dem internationalen Logistikdienstleister Kühne + Nagel in der Ukraine
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